Minimal überarbeitet und zusammengestellt aus: Kuehnelt-Leddihn, Erik: Abtreibung - Die große Zäsur. In: Rechts, wo das Herz schlägt. Graz u.a. 1980. S.196-206.Der gesetzlich erlaubte, vom Staat selbst geförderte Schwangerschaftsabbruch ist eine endgültige Zäsur in unserer entchristlichten Welt. Der Abstieg in die Barbarei ist eindeutig geworden. War schon im Luftkrieg des 2.Weltkriegs nicht mehr nach Schuld oder Unschuld gefragt worden (was etwa die Inquisition in all ihrer Verblendung noch getan hatte) wurde nun der Anti-Nazi und der Blockwart gleichermaßen vernichtet. Die totale Gleichheit der Demokratie der Jakobiner wird nun zum totalen Krieg.
Was die Abtreibung angeht, so findet diese Abschlachtung der Ungeborenen in einer Zeit statt, die keineswegs eine Epoche großer Not ist (was eine psychologische Erklärung hätte sein können). Die materiellen Umstände für nahezu jedes Kind sind heute besser denn je. Auch das Argument, dass man Abtreibungen letztlich nie verhindern konnte, besitzt keine Kraft. Dies trifft auf fast alle Verbrechen zu. Ebenso steht es mit dem Versuch Abtreibungen dadurch zu legitimieren, dass das Ungeborene noch kein Mensch sei. Gestalt, Geschlecht und ein gewisser Grad an Persönlichkeit sind schon vorhanden. Davon abgesehen – was soll ein Embryo denn sonst sein, als ein Mensch? So hat folgerichtig der frühere evangelische Landesbischof von Österreich, Dr.Sakrausky, die Fristenlösung in der Abtreibungsfrage einst als den Weg nach Auschwitz bezeichnet.
Nun findet man zur Linken ja den Spruch: „Mein Bauch gehört mir“ ganz wunderbar. Das bestreitet ja auch niemand. Aber darf man, wenn die Tür des Hauses offensteht und ein verirrter Mann hereinspaziert, diesen einfach umbringen, weil es ja mein Haus ist?
Nun hat der Gesetzgeber eine Fristenlösung beschlossen. In den ersten 90 Tagen seiner Existenz ist der Mensch demnach kein Mensch und kann der Kanalisation überlassen werden. Man könnte auch fragen, ob ein Kind im ersten Lebensjahr genügend Selbsterkenntnis besitzt oder ein Greis? Nur der steuerzahlende Verdiener scheint sakrosankt.
Auf ein leichtfertiges Mädchen, dass nun vor der Frage steht, wie es mit seiner Schwangerschaft umgehen soll, kann mit einer staatlich approbierten Fristenlösung aber auch Druck ausgeübt werden – von Freunden, Verwandten, Eltern und dem Vater des Kindes. Da mag sich eine junge Mutter an die Moral des Gesetzes klammern, doch in einer Verfallszeit wie der unseren klafft zwischen religiös-ethischen Geboten und Gesetzesparagraphen eine bedeutender Unterschied. Grade in letzteren kommen, per Mehrheitsbeschluss geschaffen, die menschlichen Begierden nach dem Angenehmsten, Praktischsten und Beliebtesten so richtig zum Zuge. Das Gewissen der Mutter wird nach einer Abtreibung jedoch dennoch nie frei. Dabei würde sich kaum etwas mehr anbieten, als kinderlosen Paaren mit dem Wunsch nach einem Kind diesen zu erfüllen und so dem Kind das leben und der Mutter ein Gewissen zu geben, dass nicht zeitlebens durch das Bild eines Kindes geprägt ist, dem sie das Leben verweigert hat.
In der Vergangenheit vertraten Kirche, Staat und Gesellschaft fast immer gemeinsame Grundprinzipien. Diese Harmonie ist heute schwer gestört und im rapiden Verfall begriffen. Während wirklich Schuldigen die Todesstrafe erspart wird, werden die Steuergelder überzeugter Christen für die ideologisch bedingte Mordlust der Abtreibung eingesetzt. Das unerwünschte Leben wird seiner Endlösung zugeführt. Und was soll aus Kinder werden, die zwar geboren werden, aber in einer Gesellschaft aufwachsen, in der das Verbrechen legimtiert wird?














