Am 26. August 1789 wurde in der französischen Nationalversammlung im Zuge der französischen Revolution die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" verabscheidet.In Artikel 2 dieser Erklärung findet sich der Satz:
Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte.
Die Menschenrechte sind demnach letztes Ziel jedes politischen Handelns schlechthin.
Im Jahr 2008 hat die russisch-orthodoxe Kirche ein Papier herausgebracht, das den Namen trägt: "Grundlagen der Lehre der Russischen Orthodoxen Kirche über Würde, Freiheit und Rechte des Menschen (Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche)." Hier finden sich einige bedenkenswerte Anmerkungen zur Thematik der Menschenrechte, der auch ihre Ambivalenz nicht vergisst.
- Zunächst wird die Grundlegung der Würde des Menschen in seiner Gottebenbildlichkeit festgehalten, daraus aber eben auch der Bezug zur Sittlichkeit abgeleitet: Als Ebenbild Gottes muss man sich auch dieser Würde entsprechend verhalten.
- Es reicht nicht die Wahlfreiheit für die Menschen zu proklamieren. Vielmehr muss die gesellschaftliche Ordnung neben der Wahlfreiheit auch auf die Freiheit ausgerichtet sein, losgelöst von der Sünde zu handeln, da in einer reinen Wahlfreiheit etwa "Abtreibung, Selbstmord, Unzucht, Perversion, Zerstörung der Familie und ein Kult der Brutalität und Gewalt nicht mehr angemessen sittlich bewertet, sondern unter Berufung auf ein verzerrtes Verständnis menschlicher Freiheit gerechtfertigt werden" können, was es ja auch gab und gibt.
- Die Würde kommt jedem einzelnen Menschen als Abbild Gottes zu, wodurch aber kein schrankenloser Inidividualismus gerechtfertigt werden darf. "Die individuellen Rechte des Menschen können den Werten und Anliegen des Vaterlandes, der Gemeinschaft und der Familie nicht zuwiderlaufen. Die Verwirklichung der Menschenrechte darf nicht zur Rechtfertigung für Anschläge auf religiöse Heiligtümer, kulturelle Werte und auf die Eigenständigkeit eines Volkes werden." Die von Gott gesetzten Normen und das auf ihnen beruhende Ethos muß gewahrt bleiben.
- Die Menschenrechte unterlagen und unterliegen einer Entwicklung. Daher können sie nicht auf einem bestimmten Stand verabsolutiert werden.
Sehr schön zu sehen ist die Einordnung der Menschenrechte in ein größeres Ganzes, das Grenzen mit sich bringt, quasi eine "Dialektik der Menschenrechte".
Es folgt dann eine Behandlung der Menschenrechte im Einzelnen. Der Text ist auf bogoslov.ru veröffentlicht und sehr lesenswert: bogoslov.ru



